Ist Ihr Hausanschluss dicht?

Die Prüfung privater Abwasserleitungen muss bis 2015 erfolgt sein!

Die RTS GmbH bietet als DVGW zertifiziertes Fachunternehmen die Dichtigkeitsprüfung und mögliche Reparatur oder Sanierung von Kanal-Hausanschlüssen komplett aus einer Hand an.
Unsere Fachleute koordinieren und erledigen für Sie schrittweise alle dafür notwendigen Gewerke.

  • Wir inspizieren Ihren Kanal mit unserer abbiegefähigen, dreh- & schwenkbaren Kanalkamera
  • Wir prüfen Ihren Kanal gemäß §61 LWG NRW mit der Kanalkamera, Luft- oder Wasserdruck
  • Sie bekommen von uns einen ausführlichen Inspektionsbericht und ein Video Ihrer Leitungen
  • Wir befreien Ihren Kanal zuverlässig von Verschmutzungen und Verstopfungen
  • Wir erstellen Ihnen einen aktuellen Lageplan der Entwässerungsleitungen
  • Wir planen mit Ihnen im Bedarfsfall sinnvolle und wirtschaftliche Sanierungsmöglichkeiten.
 

Das Vertrauen in die Qualität eines Fachunternehmens zahlt sich für den Kunden immer aus. Die RTS GmbH berät, plant, baut und saniert rund um´s Rohr bereits seit 1972. Unsere qualifizierte Beratung und fachlich einwandfreie Ausführung der Arbeiten helfen Ihnen kostspielige Fehler zu vermeiden. Fragen Sie Ihre Nachbarn!

Stellen Sie hier eine unverbindliche Anfrage zur Kanaldichtigkeitsprüfung

 

Schon geprüft? – Die Zeit läuft!

Was wird geprüft?

Das in Gebäuden anfallende Abwasser wird über den Kanal-Hausanschluss in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet. Sämtliche im Erdreich verlegten Schmutz- & Mischwasserleitungen unterliegen der Prüfungspflicht.

 

Wer darf prüfen?

Da die Anforderungen sehr komplex sind und hohe technische sowie fachliche Ansprüche stellen, wird die Sachkunde von einer unabhängigen Stelle (IHK, Handwerkskammer) überprüft und festgestellt. Von den Kommunen werden ausschließlich Nachweise von Unter-nehmen wie RTS anerkannt, die auf der Landesliste NRW für Sachkundige unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa gelistet sind.

Bis wann wird geprüft?

Bei bestehenden Hausanschlüssen ist eine Dichtheitsprüfung bei der Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage, jedoch spätestens bis zum 31.12.2015 durchzuführen. In Wasserschutzgebieten (z.B. Gadderbaum und Sennestadt), bei gewerblichem Abwasser oder bei Umbaumaßnahmen gelten verkürzte Fristen.

Wie wird geprüft?

Im Gebäudebestand wird die Dichtheit durch eine Kamerabefahrung, bei Neubauten und in Wasserschutzgebieten mit Wasser- oder Luftdruck überprüft.

Weitere Informationen der Stadt Bielefeld finden Sie im Internet unter: www.bielefeld.de/de/un/wasser/kass/dicht.html